PR-Agenturen und PR-Verantwortliche von Unternehmen haben im Rahmen der Pressearbeit ein „berechtigtes Interesse“, Journalisten aktiv mit Informationen zu versorgen. Um die Pressearbeit und die Bereitstellung von Presseinformationen erfüllen zu können, benötigen Sie Kontaktdaten, wie Name, Medium, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem ist davon auszugehen, dass Journalisten ebenso ein Interesse an Unternehmensnachrichten haben und damit eine Einwilligung zur Speicherung von Kontaktdaten besteht.
Aufgrund eines vorliegenden berechtigten Interesses, ist die Verwendung von Kontaktdaten, die durch den Journalisten oder dem betreffenden Medium veröffentlicht wurden, für den Zweck, für die die Daten veröffentlicht wurden, datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig. Dies gilt im Fall von Journalistenkontakten für „Pressemitteilungen“, deren Inhalt auch dem Ressort und/oder der redaktionellen Arbeit des Journalisten entsprechen.
Gleiches gilt für nicht-sensible Daten, die auf Basis einer bestehenden Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind. Diese können auf Basis eines berechtigten Interesses grundsätzlich auch weiterhin und ohne erneute Einwilligung gespeichert werden.
Im Einzelfall ist die Berechtigung vom jeweiligen Dateninhalt abhängig. Wenn es sich dabei zB um Daten handelt, die für den eigentlichen Zweck nicht mehr erforderlich sind, so ist eine andere Rechtsgrundlage – meist wohl die Einwilligung – erforderlich.
Liegt kein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung öffentlicher Daten oder aufgrund einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung bekannter Daten vor, ist eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Laut DSGVO Regelung kann ein Kontakt die Einwilligung zur Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke geben. Die Einwilligung muss der Verantwortliche nachweisen. Der Kontakt hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Um Berechtigungen entsprechend der Rechtsgrundlage im System abzubilden, bietet PResstige ein eigenes "Rechtsgrundlagenmanagement" zur Speicherung personenbezogener Daten. Die Rechtsgrundlage kann dabei in vier Stufen (offen, vorhanden, persönlich erteilt, persönlich entzogen) individuell nach Kontakt unter Angabe des Datums gemanaged werden.
Auf Basis des Rechtsgrundlagenmanagements wurde PResstige mit der Möglichkeit erweitert, eine persönliche Einwilligung von jenen Kontakten einzuholen, die ihre Rechtsgrundlage auf Basis eines berechtigten Interesses, öffentlich kundgemachter Kontaktinformationen und/oder bereits bestehender Geschäftsbeziehungen haben. Eine persönliche Einwilligung oder ein Widerruf zum Verarbeiten personenbezogene Daten bekommen dabei in Folge Vorrang gegenüber der Verarbeitung auf Basis bestehender (allgemeiner) Rechtsgrundlagen.