Vertragen sich ein Presseverteiler und DSGVO? Mit 25. Mai 2018 trat die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dadurch wird der Schutz von Daten von EU-Bürgern gestärkt. Für Unternehmen bedeutet die Verordnung Veränderungen in vielen Bereichen. Das betrifft auch die Pressearbeit. Ein gewissenhafter Umgang mit den Daten von Journalisten ist zentraler Bestandteil von PR-Arbeit.
Beim Aufbau eines Presseverteilers gilt es hinsichtlich der DSGVO zwei wesentliche Aspekte zu beachten. Welche Daten dürfen gespeichert werden? Und: An wen und unter welchen Umständen dürfen Pressemitteilungen versendet werden?